Aktuelles
Zwei Fristen geben derzeit den Takt vor. Am 11. September 2026 treten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act in Kraft: Wer eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle dann nicht innerhalb von 24 Stunden meldet, riskiert empfindliche Bußgelder. Am 20. Januar 2027 folgt die Maschinenverordnung – und ändert für einen Teil der Maschinen den Weg zur CE-Kennzeichnung selbst. Hier sammeln wir Artikel, Fachbeiträge und Neuigkeiten aus allen Leistungsfeldern.
Alle CRA-Fristen im Überblick → Was die Maschinenverordnung ändert →
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Fünf konkrete Änderungen der Maschinenverordnung für die Betriebsanleitung
„CE-Rechtssicherheit" gibt es nicht – was stattdessen realistisch ist
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ANSI Z535.7 und der Mut zur Lücke
Ohne Kasten und Dreieck
ANSI Z535 – Evolution statt Revolution
Die digitale Betriebsanleitung kommt
Sechs offene Punkte zur EN ISO 20607
Risiken beurteilen und verstehen
Informationen mit Schutzmechanismus
Mit Logik zum Verständnis
Mit Struktur zum Verständnis
Interview mit Matthias Schulz: Expertenwissen im Podcast
In die Pflicht nehmen
Terminologie nach EN 82079-1
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