Die digitale Betriebsanleitung kommt
Lange diskutiert, jetzt beschlossen: Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wird ab dem 20. Januar 2027 auch im klassischen Maschinenbau die rein digitale Betriebsanleitung erlaubt. Matthias Schulz erklärt, was das konkret bedeutet – und wo weiterhin Papier Pflicht bleibt.
Die digitale Version muss druckbar, herunterladbar und mindestens zehn Jahre lang online verfügbar sein. Für Verbraucherprodukte wie Gartengeräte bleiben sicherheitsrelevante Informationen weiterhin in Papierform vorgeschrieben. Neu sind außerdem Anforderungen zu Rettungswegen, zum „Schutz vor Korrumpierung“ (also IT-Sicherheit) und deutlich detailliertere Vorgaben für die Montageanleitung unvollständiger Maschinen.
Sein Rat an kleinere und mittelständische Hersteller: nicht bis 2027 warten, sondern jetzt schon mit Medienkonzept, technischer Aufbereitung und nötiger Weiterbildung anfangen.
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