Warum "Cobots" aus den Sicherheitsnormen verschwinden
Die Neufassungen von ISO 10218-1/-2 und ANSI/A3 R15.06 verzichten bewusst auf die Begriffe „Cobot" und „kollaborierender Roboter". Für Matthias Schulz ist das mehr als eine begriffliche Feinheit.
In der Praxis begegnet ihm oft die Annahme, ein als „Cobot" bezeichneter Roboter brauche automatisch keine gesonderte Risikobeurteilung, weil er ja „von Haus aus sicher" sei. Genau dieser Trugschluss soll mit dem Streichen des Begriffs korrigiert werden: Jede Mensch-Roboter-Kollaboration verlangt weiterhin eine eigene Risikobeurteilung nach ISO 12100 und ISO 10218-2 – unabhängig vom Marketingnamen des Roboters.
Sein Kernpunkt: Nicht die Produktkategorie entscheidet über nötige Schutzmaßnahmen, sondern die konkrete Anwendung. Ein „kollaborationsfähiger" Roboter kann durchaus einen Schutzzaun brauchen, während ein klassischer Industrieroboter unter bestimmten Bedingungen für die direkte Zusammenarbeit mit Menschen geeignet sein kann. Sein praktischer Tipp: Bei der Risikobeurteilung nicht auf die Roboterbezeichnung schauen, sondern konkret fragen, welche Aufgaben der Roboter übernimmt, wie nah sich Mensch und Maschine kommen und welche Gefährdungen durch Werkzeuge und Werkstücke entstehen.