Warum bestehende Steuerungssoftware für Sicherheitsfunktionen oft nicht wiederverwendbar ist
Anlass für diesen Beitrag war die Frage eines Maschinenbauers, ob sich vorhandene Steuerungssoftware auch für sicherheitsbezogene Funktionen nutzen lässt. Matthias Schulz’ Antwort: wahrscheinlich nicht, denn Software für Sicherheitsfunktionen muss nach IEC 61508-3 oder ISO 13849-1 entwickelt werden – mit eigenem V-Modell, empfohlener Programmiersprache MISRA C, formaler Verifikation und mitunter sogar TÜV-Zertifizierung.
„Normale" Steuerungssoftware erfüllt diese Anforderungen in aller Regel nicht, selbst wenn zertifizierte Softwarebausteine des Steuerungsherstellers zum Einsatz kommen: Die daraus entstehende Anwendungssoftware muss trotzdem nachvollziehbar spezifiziert, programmiert und validiert werden – lesbar, verständlich, testfähig und wartungsfreundlich, wie es die EN ISO 13849-1:2023 in Kapitel 7 fordert.
Die neue Maschinenverordnung verschärft das zusätzlich: Sicherheitsfunktionen müssen vom Betreiber testbar sein, an der Steuerung muss Software mit Sicherheitsfunktionalität erkennbar gemacht werden können, und der Quellcode sicherheitsbezogener Software muss den Marktaufsichtsbehörden auf Verlangen zugänglich sein. Sein Rat: frühzeitig klären, ob Software sicherheitsbezogene Funktionen übernehmen soll, und dafür einen separaten Entwicklungsprozess einplanen – nachträgliches „Upgraden" ist fast immer aufwendiger als eine von Anfang an sauber geplante Neuentwicklung.