PL ≥ PLr – nachgewiesen, validiert, dokumentiert.

Funktionale Sicherheit ist der Teil der Maschinensicherheit, der durch die Steuerung erreicht wird. Wenn eine Schutztür die Bewegung stoppt oder ein Laserscanner die Fahrt verlangsamt, muss diese Funktion mit nachgewiesener Zuverlässigkeit arbeiten – für jede Sicherheitsfunktion einzeln, rechnerisch belegt und durch Prüfung bestätigt.

Wir begleiten die gesamte Kette: von der Sicherheitsfunktion, die aus Ihrer Risikobeurteilung entsteht, bis zur unterschriebenen Validierungsaufzeichnung.

EN ISO 13849-1:2023
maßgebliche Norm im Maschinenbau
PL ≥ PLr
Nachweisziel, je Sicherheitsfunktion einzeln
SISTEMA
übergabefähige Projektdatei als Ergebnis

Kostenloses Erstgespräch Leistungen im Detail

Der Nachweisprozess

Die Nachweiskette in fünf Schritten

Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf – und die häufigste Ursache für unbrauchbare Nachweise liegt schon im ersten. Zu jedem Schritt finden Sie die fachlichen Einzelheiten auf der Detailseite.

1

Sicherheitsfunktion ableiten und PLr bestimmen

Aus Ihren Gefährdungssätzen entstehen benannte Sicherheitsfunktionen. Der erforderliche Performance Level wird über den Risikographen bestimmt – mit dokumentierter Begründung je Parameter, nicht per Gefühl. Vorrangige Typ-C-Normen prüfen wir mit.

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2

Anforderungen spezifizieren

„Not-Halt vorhanden" ist keine Sicherheitsfunktion. Je Funktion werden Auslöseereignis, sicherer Zustand, Betriebsarten, Ansprechzeit, Verhalten im Fehlerfall und die Priorität bei konkurrierenden Funktionen festgelegt.

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3

Architektur und Kennwerte

Bevor gerechnet wird, muss die Architektur stehen: Blockdiagramm je Funktion, Kanäle und Diagnosepfade zugeordnet. Dazu die Kennwerte – MTTFD, DC und CCF – belastbar recherchiert, umgerechnet und mit Quelle belegt.

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4

Nachweis rechnen

Der Nutzen entsteht nicht durch das Werkzeug, sondern durch die korrekte Abbildung: Was ist ein Teilsystem, was ein Kanal, welcher Baustein trägt welchen DC? Wir modellieren die Funktionen vollständig in SISTEMA und kombinieren die Teilsysteme zum Gesamt-PL.

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5

Validieren

Rechnen allein genügt nicht. Validierungsplan, Analyse, Prüfung an der realen Steuerung und Fehlersimulation führen zur Validierungsaufzeichnung – mit klarer Aussage je Sicherheitsfunktion, nicht mit einem Gefühl.

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EN ISO 13849-1:2023 EN ISO 13849-2 IEC 61508 EN IEC 62061 EN ISO 13855 Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Ergebnis

Was Sie am Ende in der Hand halten

Keine Präsentation, sondern die Unterlagen, die im Prüffall tragen und die Ihre Konstruktion weiterverwenden kann.

Spezifikation je Sicherheitsfunktion

Vollständige SRS in prüffähiger Tabellenform, abgestimmt auf Ihre Betriebsarten – die Grundlage, auf die sich später jede Prüfung bezieht.

Sicherheitsbezogene Blockdiagramme

Je Funktion, mit Kanälen, Testkanälen und Diagnosepfaden – und mit klarer Abgrenzung gegenüber zugekauften Baugruppen. Nach EN ISO 13849-2 Pflichtbestandteil der Validierungsunterlagen.

SISTEMA-Projektdatei

Übergabefähig, mit Herstellerbibliotheken. Sie können damit selbst weiterarbeiten, wenn sich später ein Bauteil oder eine Schaltung ändert – ohne uns erneut beauftragen zu müssen.

Validierungsaufzeichnung

Mit Validierungsplan, Analyse- und Prüfprotokollen, Fehlerlisten und begründeten Ausschlüssen – und der eindeutigen Aussage „PL ≥ PLr erfüllt" oder „nicht erfüllt", je Sicherheitsfunktion.

Einstieg

Drei typische Ausgangslagen

Sie müssen nicht am Anfang der Kette stehen, um mit uns zu arbeiten.

Neues Projekt

Die Maschine entsteht gerade, die Risikobeurteilung liegt vor. Dann führen wir die Kette von Anfang an – das ist der günstigste Zeitpunkt, weil nichts nachträglich umgebaut werden muss.

Nachweis vorhanden, Vertrauen fehlt

Es gibt Berechnungen, aber niemand weiß, ob sie einer Prüfung standhalten. Wir bewerten vorhandene Nachweise gegen EN ISO 13849-1 und -2, benennen die Lücken nach Schweregrad und liefern eine priorisierte Empfehlung.

Software ist beteiligt

Sobald Software eine Sicherheitsfunktion ausführt, gilt zusätzlich der Software-Sicherheitslebenszyklus. „Normale" Steuerungssoftware erfüllt das in aller Regel nicht – und Nachrüsten ist teurer als eine saubere Trennung von Anfang an.

Was dann gilt →

Validierung durch jemanden, der nicht selbst konstruiert hat

EN ISO 13849-2 fordert in Abschnitt 4.1, dass die Validierung von Personen durchgeführt wird, die nicht an der Gestaltung der sicherheitsbezogenen Steuerungsteile beteiligt waren. Genau daran scheitert es im Alltag oft, weil im eigenen Haus dieselben Personen konstruieren und prüfen.

„Unabhängig" bedeutet dabei nicht zwingend „Dritte" – es bedeutet: nicht dieselbe Person, die gestaltet hat. Wir übernehmen diese Rolle, ohne dass Sie dafür interne Kapazitäten aufbauen oder ein Zertifizierungsverfahren anstoßen müssen.

Die Maschinenverordnung verschärft ab 2027: Sicherheitsfunktionen müssen vom Betreiber testbar sein, sicherheitsrelevante Software muss an der Steuerung identifizierbar sein – und ihr Quellcode ist Marktaufsichtsbehörden auf begründetes Verlangen vorzulegen.

Was sich ändert →
Ihre Ansprechpartner

Wer das bei uns macht

Benjamin Fidelak

Benjamin Fidelak

Referent und Experte für Funktionale Sicherheit – Erfahrener Referent und Experte für Risikobeurteilung, Funktionale Sicherheit und Beratung zur CE-Kennzeichnung. Er hält auch unser zweitägiges Inhouse-Seminar zu EN ISO 13849-1 und führt die Nachweiskette in Ihren Projekten – von der PLr-Bestimmung über die SISTEMA-Modellierung bis zur Validierungsaufzeichnung.

Matthias Schulz

Matthias Schulz

Lead-Experte und Geschäftsführer – Seit 1990 als Berater, Referent und Fachautor für Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung und normgerechte Sicherheitsinformationen tätig. Aktiv im Expertenforum der tekom, im VDI Stuttgart und an der TAE Esslingen; langjährige Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie Fachbuchautor. Er ordnet die normative Entwicklung ein – etwa die Software-Anforderungen nach IEC 61508 und EN ISO 13849-1 oder deren Verschärfung durch die Maschinenverordnung. Sein Fachbeitrag dazu, warum bestehende Steuerungssoftware oft nicht wiederverwendbar ist →

Häufige Fragen

Können wir unsere bestehende Steuerungssoftware für Sicherheitsfunktionen weiterverwenden?

In den meisten Fällen nicht ohne Weiteres. Software für Sicherheitsfunktionen muss nach IEC 61508-3 bzw. ISO 13849-1 entwickelt werden – mit eigenem V-Modell, empfohlener Programmiersprache MISRA C und formaler Verifikation. Normale Steuerungssoftware erfüllt diese Anforderungen in aller Regel nicht.

Was verlangt EN ISO 13849-1 von der Anwendungssoftware?

Kapitel 7 der EN ISO 13849-1:2023 fordert, dass die Anwendungssoftware nachvollziehbar spezifiziert, programmiert und validiert wird – lesbar, verständlich, testfähig und wartungsfreundlich, auch wenn zertifizierte Softwarebausteine des Steuerungsherstellers zum Einsatz kommen.

Was ändert sich durch die neue Maschinenverordnung?

Sicherheitsfunktionen müssen vom Betreiber testbar sein, Software mit Sicherheitsfunktionalität muss an der Steuerung erkennbar gemacht werden können, und der Quellcode sicherheitsbezogener Software muss Marktaufsichtsbehörden auf Verlangen zugänglich sein.

Wie hängt Funktionale Sicherheit mit der Risikobeurteilung zusammen?

Die Risikobeurteilung identifiziert die notwendigen Schutzmaßnahmen; sind darunter sicherheitsbezogene Steuerungsfunktionen, greift für deren Entwicklung und Nachweis die funktionale Sicherheit nach IEC 61508 bzw. ISO 13849-1.

Weitere Fragen zu PLr, Verifizierung, Validierung und SISTEMA →

Ihre Steuerungstechniker sollen das selbst können? Im zweitägigen Inhouse-Seminar zu EN ISO 13849-1 erarbeiten sie die vier Zuverlässigkeitsfaktoren und rechnen einen ganzen Tag lang eigene Schutzkreise mit SISTEMA durch.

Zum Seminar →

Nächster Schritt

Senden Sie uns Risikobeurteilung und Schaltplan – wir melden uns mit einer Ersteinschätzung zum Aufwand. Wenn die Risikobeurteilung noch nicht die Angaben enthält, die die Norm verlangt, sagen wir Ihnen das offen und schauen zuerst dorthin.

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