Fünf konkrete Änderungen der Maschinenverordnung für die Betriebsanleitung
Die neue Maschinenverordnung wird oft als bloße Fortschreibung der alten Maschinenrichtlinie abgetan. Matthias Schulz widerspricht und benennt fünf konkrete Änderungen, die unmittelbar die Betriebsanleitung betreffen.
Erstens müssen Sicherheitsfunktionen künftig prüfbar beschrieben werden – etwa wie ein Not-Halt oder eine Türzuhaltung konkret getestet werden, statt vager Hinweise. Zweitens dürfen Betriebsanleitung und EU-Konformitätserklärung digital bereitgestellt werden, etwa über eine Internetadresse, wenn auch mit gewissen Auflagen. Drittens wird für die Montage eine eigene Pflicht zu Informationen über Lärmreduzierung eingeführt.
Viertens verlangt die MVO konkrete Handlungsanweisungen zur Rettung von Personen aus der Maschine, und fünftens müssen auch geringe Emissionen gefährlicher Stoffe dokumentiert werden, inklusive Vorgaben für zusätzliche Entsorgungseinrichtungen. Sein Tipp: schon jetzt mit der Umstellung beginnen, denn Maschinen, die erst nach dem 20.01.2027 geliefert werden, müssen die MVO bereits erfüllen – auch wenn sie schon heute bestellt werden.