„CE-Rechtssicherheit" gibt es nicht – was stattdessen realistisch ist
„Mit unserer Lösung erreichen Sie CE-Rechtssicherheit" – solche Versprechen hört man in der Branche öfter. Matthias Schulz widerspricht: Eine absolute Rechtssicherheit bei der CE-Kennzeichnung gibt es schlicht nicht.
Sein Argument: Das Recht ist dafür zu komplex, die technischen Anforderungen zu vielschichtig und die Anwendungsfälle zu unterschiedlich. Hinzu kommen zwei Faktoren, die sich grundsätzlich nicht vollständig kontrollieren lassen – die künftige Entwicklung der Regulierung und die Unberechenbarkeit menschlichen Verhaltens. Wer „wasserdichte" CE-Konformität verspricht, hat nach seiner Einschätzung die Komplexität der Aufgabe schlicht nicht verstanden.
Was stattdessen realistisch ist: ein durch systematisches Vorgehen reduziertes Haftungsrisiko, eine dokumentierte Konformitätsbewertung als Sorgfaltsnachweis, ein strukturierter Prozess, der mit den Anforderungen mitwächst, und Transparenz über verbleibende Risiken und Unsicherheiten. Sein Fazit: Wer „Rechtssicherheit" verspricht, macht sich entweder selbst etwas vor oder täuscht andere – gebraucht wird stattdessen ein ehrlicher Partner, der die Komplexität versteht und hilft, das Haftungsrisiko so weit wie möglich zu minimieren.