Retrofit – Modernisierung und Erweiterung gebrauchter Maschinen

Wann wird aus einem Umbau eine „wesentliche Veränderung“ – und damit eine neue Maschine mit voller CE-Kennzeichnungspflicht? Die Maschinenverordnung definiert den Begriff erstmals rechtlich verbindlich, was das Thema für Maschinenbauer, Händler und Servicefirmen neu brisant macht.

1 Tag
empfohlener Zeitrahmen, an Ihren Bedarf anpassbar
Inhouse
bei Ihnen vor Ort, für 6 bis 15 Teilnehmende
Deutsch / Englisch
Durchführung in beiden Sprachen

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Zum Thema

Die Modernisierung und Erweiterung von Fertigungsanlagen ist eine wirtschaftliche, technische und rechtliche Herausforderung. Immer häufiger verlangt die Betreiberseite für geänderte Maschinen und Anlagen eine Konformitätserklärung. Inwieweit ist das Maschinenrecht auf solche Retrofit-Projekte und auf den Handel mit Gebrauchtmaschinen überhaupt anwendbar? Entscheidend dafür ist das Vorliegen einer sogenannten wesentlichen Veränderung.

Dieser Begriff war jahrelang nur über Auslegungshilfen greifbar, allen voran das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ist die „wesentliche Veränderung“ nun erstmals im europäischen Recht selbst definiert. Wer Gebrauchtmaschinen umbaut, erweitert oder weiterverkauft, muss diese Definition kennen – sie verschiebt die Grenze, ab der ein Umbau ein vollständiges Konformitätsbewertungsverfahren auslöst.

Lernziel

Die Teilnehmenden erkennen, wann das Produktsicherheitsrecht und das Maschinenrecht auf Veränderungen anzuwenden sind und wie sie in solchen Fällen praktisch handeln sollten. Werkzeuge zur Beurteilung und Dokumentation werden vorgestellt und den Teilnehmenden zur Verfügung gestellt.

Seminarprogramm

Einführung in den rechtlichen Hintergrund

  • „Bereitstellen“ und „Inverkehrbringen“ nach dem Produktsicherheitsgesetz – worin besteht der Unterschied?
  • Pflichten von Herstellern, Händlern und anderen Wirtschaftsakteuren
  • „Bereitstellen“ durch den Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der Bereitstellung neuer Arbeitsmittel und bei deren Instandhaltung
  • Pflichten beim Bereitstellen gebrauchter oder veränderter Arbeitsmittel
  • Die „wesentliche Veränderung“: von der Auslegungshilfe des BMAS zur Legaldefinition in der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Praktische Umsetzung

  • Anwendungsbereich des Maschinenrechts und dessen Anwendbarkeit auf gebrauchte oder geänderte Maschinen
  • Schritt 1: Risikobeurteilung und Normenrecherche durchführen
  • Schritt 2: Änderungen so umsetzen, dass die geltenden Sicherheitsanforderungen eingehalten werden
  • Schritt 3: alle technischen Änderungen dokumentieren – Elektrotechnik, Hydraulik, Pneumatik
  • Schritt 4: dokumentierte Prüfung der Sicherheit durchführen

Diskussion typischer Fallbeispiele

  • Eine neue Anlage entsteht aus neuen und gebrauchten Maschinen
  • Eine neue Maschine wird einer alten Anlage hinzugefügt
  • Eine Gebrauchtmaschine wird aufgekauft, geändert und wieder verkauft
  • Eine Gebrauchtmaschine wird an einen anderen Standort versetzt, mit oder ohne Veränderung
  • Die Steuerung einer Gebrauchtmaschine wird ausgetauscht, erweitert oder modernisiert
  • Eine Gebrauchtanlage wird instandgesetzt oder überholt

Regeln für den Handel mit Gebrauchtmaschinen

  • Strategieempfehlungen für Maschinenbau und Service
  • Was Vertriebsmitarbeitende bei der Anbahnung von Retrofit- und Gebrauchtmaschinengeschäften beachten sollten
  • Hinweise zur Vertragsgestaltung

Organisatorisches

Zielgruppe
Konstrukteure, Entwickler, Entscheidungsträger im Bereich Konstruktion und Entwicklung sowie Anlagenbetreiber
Empfohlener Zeitrahmen
1 Tag (7,5 Stunden)
Teilnehmerzahl
6 bis 15 Personen. Bei größeren Teams führen wir das Seminar in zwei Durchläufen durch, damit die Praxisteile für alle betreubar bleiben.
Format und Sprache
Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort. Inhalt, Umfang und Termin stimmen wir vorab mit Ihnen ab, sodass das Programm zu Ihren Produkten und zum Vorwissen der Teilnehmenden passt. Durchführung auf Deutsch oder Englisch.
Vorlauf
Etwa vier Wochen bis zum Termin. Diese Zeit nutzen wir für die inhaltliche Abstimmung und die Ausrichtung des Praxisteils auf Ihre Produkte.
Unterlagen
Alle Teilnehmenden erhalten eine ausführliche Seminarunterlage, die innerhalb Ihres Unternehmens digital weiterverwendet werden darf.
Kosten
Preis auf Anfrage – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot je nach Teilnehmerzahl, Ort und Dauer. Die Reisekosten unseres Referenten sind darin enthalten.

Ihr Referent

Matthias Schulz

Matthias Schulz

Lead-Experte und Geschäftsführer – Seit 1990 als Berater, Referent und Fachautor für Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung und normgerechte Sicherheitsinformationen tätig. Aktiv im Expertenforum der tekom, im VDI Stuttgart und an der TAE Esslingen; langjährige Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie Fachbuchautor.

Für den Umbau brauchen Sie eine Risikobeurteilung – wir erstellen oder prüfen sie für Sie.

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