Die Maschinenverordnung für Ein- und Umsteiger

Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die Maschinenrichtlinie. Das Seminar führt kompakt durch die Änderungen, den Geltungsbereich und die typischen Umsetzungsprobleme.

1 Tag
empfohlener Zeitrahmen, an Ihren Bedarf anpassbar
Inhouse
bei Ihnen vor Ort, für 6 bis 15 Teilnehmende
Deutsch / Englisch
Durchführung in beiden Sprachen

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Zum Thema

Die Maschinenverordnung verändert die Anforderungen an die Sicherheit von Maschinen nicht grundsätzlich, sondern eher graduell. Doch der Teufel steckt im Detail. Zu den kritischen Veränderungen gehören der Geltungsbereich – besonders bei Sicherheitsbauteilen und bei der unvollständigen Maschine – und die Erweiterung auf „wesentlich veränderte“ Maschinen.

Größere Arbeitspakete verursachen die Anforderungen an den Schutz gegen „Korrumpierung“ von Sicherheitsfunktionen und die Forderung nach der Testbarkeit von Sicherheitsfunktionen. Anlagenbauer müssen sich mit den Möglichkeiten zur Rettung von Personen aus dem Innern ihrer Anlagen beschäftigen und dafür in Zukunft mehr Platz für Zu- und Ausgänge vorsehen. KI-gesteuerte Sicherheitsfunktionen für autonome Fahrzeuge und Roboter unterliegen künftig der Zertifizierungspflicht.

Die Anforderungen an die Dokumentation wurden erweitert, sodass gerade bei der Risikobeurteilung erneut Handlungsbedarf entsteht.

Lernziel

Die Teilnehmenden gewinnen einen belastbaren Überblick über die Änderungen gegenüber der Maschinenrichtlinie, können den Geltungsbereich für ihre eigenen Produkte bestimmen und wissen, welche Konformitätsbewertungsverfahren für ihre Maschinen in Frage kommen. Typische Umsetzungsprobleme werden anhand von Beispielen diskutiert.

Seminarprogramm

Die Änderungen im Überblick

  • Verordnung statt Richtlinie: was die unmittelbare Geltung praktisch bedeutet
  • Geänderte Nummerierung der Anhänge und stark gewachsene Zahl der Artikel
  • Aufnahme der Mustervorschriften des New Legislative Framework
  • Übergangsfristen und der Stichtag 20. Januar 2027

Anwendungsbereich

  • Die vollständige Maschine
  • Auswechselbare Ausrüstungen
  • Sicherheitsbauteile
  • Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte
  • Abnehmbare Gelenkwellen
  • Die unvollständige Maschine
  • Wesentlich veränderte Maschinen: neu im Geltungsbereich
  • Ausnahmen vom Geltungsbereich

Pflichten und Verfahren

  • Pflichten der Wirtschaftsakteure: Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer, Händler
  • Die Konformitätsbewertungsverfahren im Überblick
  • Anhang I: die Produktkategorien mit besonderem Verfahren
  • Anhang III: grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, einschließlich Schutz gegen Korrumpierung
  • Anhang IV, V und XI: technische Unterlagen, Konformitätserklärung, Montageanleitung

Die technischen Anforderungen mit dem größten Aufwand

  • Schutz gegen Korrumpierung von Sicherheitsfunktionen
  • Testbarkeit von Sicherheitsfunktionen
  • Rettung von Personen aus dem Innern von Anlagen und der Platzbedarf für Zu- und Ausgänge
  • KI-gesteuerte Sicherheitsfunktionen für autonome Fahrzeuge und Roboter: Zertifizierungspflicht
  • Erweiterte Anforderungen an die Dokumentation

Einordnung und Praxis

  • Die Risikobeurteilung unter der Maschinenverordnung
  • Zusammenhang zu anderen Rechtsvorschriften
  • Typische Probleme bei der Umsetzung
  • Wichtige harmonisierte Normen und der Stand ihrer Überarbeitung

Organisatorisches

Zielgruppe
Konstrukteure, CE-Verantwortliche, technische Leitung und Geschäftsführung
Empfohlener Zeitrahmen
1 Tag (7 Stunden) – Auf zwei Tage erweiterbar, wenn die Anhänge und die Cybersecurity-Anforderungen vertieft behandelt werden sollen.
Teilnehmerzahl
6 bis 15 Personen. Bei größeren Teams führen wir das Seminar in zwei Durchläufen durch, damit die Praxisteile für alle betreubar bleiben.
Format und Sprache
Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort. Inhalt, Umfang und Termin stimmen wir vorab mit Ihnen ab, sodass das Programm zu Ihren Produkten und zum Vorwissen der Teilnehmenden passt. Durchführung auf Deutsch oder Englisch.
Vorlauf
Etwa vier Wochen bis zum Termin. Diese Zeit nutzen wir für die inhaltliche Abstimmung und die Ausrichtung des Praxisteils auf Ihre Produkte.
Unterlagen
Alle Teilnehmenden erhalten eine ausführliche Seminarunterlage, die innerhalb Ihres Unternehmens digital weiterverwendet werden darf.
Kosten
Preis auf Anfrage – wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot je nach Teilnehmerzahl, Ort und Dauer. Die Reisekosten unseres Referenten sind darin enthalten.

Ihr Referent

Matthias Schulz

Matthias Schulz

Lead-Experte und Geschäftsführer – Seit 1990 als Berater, Referent und Fachautor für Risikobeurteilung, CE-Kennzeichnung und normgerechte Sicherheitsinformationen tätig. Aktiv im Expertenforum der tekom, im VDI Stuttgart und an der TAE Esslingen; langjährige Lehrtätigkeit an Hochschulen sowie Fachbuchautor.

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